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Kosten

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel die gesamten Behandlungskosten, sofern es sich um eine psychische Störung mit „Krankheitswert“ handelt. Dazu gehören u.a.: Angststörungen, Depressionen, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen, psychosomatische Störungen, Süchte, Verhaltensstörungen, Zwangsstörungen.

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Private Krankenversicherungen,  Beihilfen und die Heilfürsorge übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Die Abrechnung der Honorarkosten erfolgt nach der amtlichen Gebührenverordnung der Psychotherapeuten und Ärzte GOP/GOÄ und beträgt derzeit für eine Einzelsitzung (50 Minuten) 100,55€. Bitte erfragen Sie  bei Ihrem jeweiligen Kostenträger die genauen  Bedingungen und lassen sich ggfs. die nötigen Antragsformulare zusenden.

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Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit sich als Selbstzahler an mich zu wenden. Auch hier erfolgt die Abrechnung nach GOP/GOÄ.

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