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Kosten

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel die gesamten Behandlungskosten, sofern es sich um eine psychische Störung mit „Krankheitswert“ handelt. Dazu gehören u.a.: Angststörungen, Depressionen, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen, psychosomatische Störungen, Süchte, Verhaltensstörungen, Zwangsstörungen.

Private Krankenversicherungen,  Beihilfen und die Heilfürsorge übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Die Abrechnung der Honorarkosten erfolgt nach der amtlichen Gebührenverordnung der Psychotherapeuten und Ärzte GOP/GOÄ und beträgt derzeit für eine Einzelsitzung (50 Minuten) 100,55€. Bitte erfragen Sie  bei Ihrem jeweiligen Kostenträger die genauen  Bedingungen und lassen sich ggfs. die nötigen Antragsformulare zusenden.

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit sich als Selbstzahler an mich zu wenden. Auch hier erfolgt die Abrechnung nach GOP/GOÄ.

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